WINTERDIENST

Für viele Hauseigentümer und Mieter ist der Winter mit frühem Aufstehen verbunden. Denn damit im Winter rund um Ihr Haus niemand ausrutscht, gilt die gesetzliche Schnee- und Räumpflicht – auch für angrenzende öffentliche Wege. In jedem Fall muss das gefahrlose Begehen des Gehwegs vor Ihren Hausgrundstücks möglich sein. Und wenn jemand auf einem eis- oder schneeglatten Gehweg ausrutscht, weil der Gehweg nicht satzungsgemäß geräumt wurde, haftet der Grundstückseigentümer für den durch etwaige Verletzungen entstandenen Schaden. Dieser Räum- und Streupflicht können besonders berufstätige und ältere Menschen nicht immer nachkommen. Von der Urlaubszeit ganz zu schweigen.

Stellen Sie sich vor: Es fängt mitten in der Nacht an zu schneien. Sie bleiben mit ruhigem Gewissen liegen und freuen sich morgens über frei geräumte und gestreute Wege und Flächen. Unser Team befreit Ihr Grundstück und angrenzende öffentliche Wege in Idstein und Umgebung von Schnee und Eis und übernimmt auch noch die Haftung für Sie!

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