Winterdienst
Für viele Hauseigentümer und Mieter bedeutet der Winter frühes Aufstehen. Damit niemand rund um Ihr Haus ausrutscht, gilt die gesetzliche Schnee- und Räumpflicht – auch für angrenzende öffentliche Wege. Der Gehweg vor Ihrem Grundstück muss jederzeit gefahrlos begehbar sein. Wenn jemand auf einem eis- oder schneeglatten Gehweg ausrutscht, haftet der Grundstückseigentümer für entstandene Schäden. Besonders berufstätige oder ältere Menschen können dieser Pflicht nicht immer nachkommen – von der Urlaubszeit ganz zu schweigen.
Stellen Sie sich vor: Es schneit mitten in der Nacht, und Sie können beruhigt liegen bleiben. Am Morgen erwarten Sie frei geräumte und gestreute Wege und Flächen. Unser Team befreit Ihr Grundstück sowie die angrenzenden öffentlichen Wege in Idstein und Umgebung von Schnee und Eis – und übernimmt dabei auch die Haftung für Sie!